Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Der Staat fördert mit Bildungsurlaub die berufliche Weiterbildung bzw. die politische Bildung der Arbeitnehmer. Je nach Bundesland haben Sie Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung. Manche Bundesländer erlauben es, den Anspruch von zwei Jahren zusammenzulegen und zehn Tage Bildungsurlaub am Stück zu nehmen. Dies ist sehr empfehlenswert für eine Sprachreise, da ab der zweiten Woche der Lernerfolg erheblich steigt.

Der Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn fort und übernimmt in manchen Fällen sogar die Kursgebühr, da Ihre Sprachreise auch einen Mehrwert für das Unternehmen bietet. Es wurde vom Bundesarbeitsgericht sogar festgelegt, dass ein sog. Mindestnutzen für den Arbeitgeber vorliegen muss, d.h. dieser muss in gewissem Maße ebenfalls von Ihrem Bildungsurlaub profitieren. Dies ist in der Regel der Fall, denn in der heutigen Zeit sind gute Sprachkenntnisse im Berufsleben in allen Branchen unerlässlich. Sie erweitern darüber hinaus Ihre interkulturelle Kompetenz nachhaltig.

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn die Regelung des jeweiligen Bundeslandes dies zulässt und Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sind. Manche Bundeslänger setzen sogar eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 12 Monaten voraus (z. B. Baden Württemberg). Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub zwar aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, aber nicht komplett verweigern.

Welche Bundesländer haben Bildungsurlaub?

Jedes Bundesland hat seine eigene Regelung. Wichtig für Sie ist der Sitz Ihres Arbeitgebers - nicht Ihr Wohnsitz. Abgesehen von Bayern und Sachsen gibt es in jedem Land ein Bildungsurlaubsgesetz. Dieses unterscheidet sich in den Mindestanforderungen. Eine spezielle Regelung gilt in Nordrhein-Westfalen, denn dort darf der Veranstaltungsort nicht weiter als 500 Kilometer vom Bundesland entfernt liegen.

Welche Sprachkurse sind anerkannt?

Die meisten Bundesländer fordern mindestens sechs Zeitstunden Unterricht pro Tag. Dabei kann oftmals die Vor- und Nachbereitungszeit der eigentlichen Unterrichtszeit hinzugerechnet werden. In der Regel sind die meisten unserer Intensiv- und Businesskurse mit 30 Unterrichtseinheiten pro Woche anerkannt. Die Anerkennungen sind je Bundesland, Sprachschule sowie Sprachkurs unterschiedlich. Gerne beraten wir Sie individuell zu diesem Thema!

Zum Bildungsurlaub in 5 Schritten:

1. Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, welcher Reisezeitraum in Frage kommt.
2. Suchen Sie sich eine Sprachschule aus und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu möglichen Sprachkursen und senden Ihnen weitere Informationen zur entsprechenden Anerkennung zu.
3. Buchen Sie Ihren Sprachkurs (auf Wunsch mit Unterkunft) zum Bestpreis.
4. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung des gebuchten Sprachkurses im Rahmen des Bildungsurlaubs zur Vorlage beim Arbeitgeber.
5. Freuen Sie sich auf Ihre Sprachreise!

Tipps:

- Fangen Sie rechtzeitig mit der Planung Ihres Bildungsurlaubs an (empfehlenswert sind 8 Wochen vor geplantem Reiseantritt). Gerne unterstützen wir Sie auch bei kurzfristigen Anfragen!
- Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber vom Mehrwert Ihrer Sprachreise für das Unternehmen und fragen Sie nach einer Kostenbeteiligung.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt über die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Sprachreise. 
- Erweitern Sie Ihren Bildungsurlaub mit privaten Urlaubstagen und verlängern Sie so Ihre Sprachreise.